enn man die Frage in den Raum stellt: „Ist Folter grundsätzlich legitim?“, so wird sicherlich überall eine überwältigende Mehrheit mit „Nein“ antworten. Dies zeigt nicht zuletzt die weltweite Empörung, die die Bilder der von US-amerikanischen Soldaten misshandelten Gefangenen in Abu Ghraib hervorriefen. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn die Frage lautet: „Ist es legitim, jemandem, der ein Kind entführt hat, körperliche Schmerzen zuzufügen, um ihn zur Preisgabe des Verstecks zu bewegen?“ Als im Jahre 2004 der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner angeklagt wurde, weil er angeordnet hatte, dem Kindesentführer Markus Gäfgen Gewalt anzudrohen, wenn er weiter schweigen würde, plädierten über 60 Prozent der Bundesbürger für Freispruch. Meinungsumfragen in anderen Ländern hätten höchstwahrscheinlich zum selben Ergebnis geführt. Wie ist es zu erklären, dass eine klare Mehrheit Folter im Allgemeinen ablehnt, in bestimmten Fällen aber durchaus befürwortet?
Zweierlei Maß in Sachen Folter
Eine nahe liegende Antwort lautet, dass man ein ethisches Argument für den Einsatz von Folter in Fällen wie dem des Kindesentführers Gäfgen anführen kann: Durch die Androhung bzw. Zufügung körperlicher Schmerzen könnte das Leben des Opfers möglicherweise gerettet werden; der qualvolle Tod eines Entführungsopfers ist ein schlimmeres Unglück als ein zeitlich begrenzter Schmerz. Eine solche Argumentation ist utilitaristisch: Für den Utilitarismus ist es ein rationales Gebot, Glück zu vermehren und Leid zu verringern. Das Frankfurter Landgericht hat Daschner dennoch verurteilt – unter Berufung auf das absolute Folterverbot des Grundgesetzes. Ist unser Grundgesetz damit irrational? Keineswegs. Das entscheidende Manko der utilitaristischen Ethik besteht darin, dass man mit ihr keine unveräußerlichen Menschenrechte begründen kann. Dieselben Bundesbürger, die für den Freispruch von Daschner plädiert haben, würden die Frage sicherlich verneinen, ob die Verweigerung demokratischer Freiheitsrechte in China legitim ist. Die chinesische Regierung beruft sich darauf, dass sie nur mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen, wie z.B. der rigoros durchgesetzten Ein-Kind-Politik, soziale Not verhindern kann: Auch das ist ein utilitaristisches Argument. Hieran wird deutlich, dass es zu kurz trägt, die Sympathien für Daschner ausschließlich auf eine utilitaristische Denkweise zurückzuführen.
Offensichtlich ist noch ein anderes Motiv im Spiel. Worin es besteht, lässt sich aus den konkreten Umständen der Tat Gäfgens erschließen: Er hat ein Kind, das ihm vertraute, entführt und getötet, um sich zu bereichern. Dieses Verhalten ruft ebenso sehr Empörung hervor wie die Misshandlungen in Abu Ghraib oder das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Beijing 1989. Hierin liegt offenbar der Schlüssel dafür, dass die Mehrheit der Bundesbürger, die für den Freispruch von Wolfgang Daschner plädierten, nicht bemerkten, dass sie das utilitaristische Argument, das sie in diesem Fall in Ansatz bringen mussten, nicht konsequent durchhalten. Es wird durch eine andere Denkweise überlagert: Diese macht einen klaren Schnitt zwischen Gut und Böse, wobei man sich selbst zu den Guten zählt. In der Forderung eines Freispruchs für Daschner kommt die Überzeugung zum Ausdruck, dass man gegenüber bestimmten Menschen, deren Verhalten man als moralisch unerträglich empfindet, zu Maßnahmen greifen darf, die man im Allgemeinen verwirft.
Folter als Mittel im Kampf gegen das Böse
Genau so haben seit jeher die Folterer argumentiert. Sie haben die Folter als notwendiges Mittel im Kampf gegen das Böse hingestellt. Michel Foucault hat in seinem Buch „Überwachen und Strafen“ gezeigt, dass hierbei in der Moderne ein grundlegender Wandel stattgefunden hat. Im Mittelalter war die Folter ein religiös fundiertes Ritual, mit dem die Wahrheit nach festen Regeln ermittelt werden sollte: Wenn ein gefolterter Angeklagten kein Geständnis ablegte, durfte er nach mittelalterlicher Rechtsauffassung nicht zum Tode verurteilt werden. Solche Skrupel schwanden in der Moderne. George Orwell hat im Kapitel „Der letzte Verrat“ seines 1950 erschienenen Romans „1984“ das zentrale Motiv derjenigen Form der Folter geschildert, die das 20. Jahrhundert durchzieht; sie reicht in das neue Jahrtausend hinein.
Orwells Roman entwirft die Zukunftsvision einer in drei totalitäre Blöcke aufgespaltenen Welt, in der ein permanenter Kriegszustand mit wechselnden Koalitionen herrscht. Die beständig genährte Furcht vor dem äußeren Feind erleichtert es den Machthabern, die Unterdrückung Andersdenkender zu rechtfertigen. Winston – die Hauptfigur des Romans – ist ein Individualist, der lange Zeit die Maske des angepassten Bürgers trägt. Zum Verhängnis wird Winston seine Liebe zu Julia. Beide können ihre gemeinsame Sehnsucht nach innerer und äußerer Freiheit nicht länger verbergen. Sie werden verhaftet und jeder für sich einem langjährigen Prozess der Umerziehung unterzogen, der systematische Folterungen einschließt. Ziel ist es, aus Winston und Julia neue Menschen zu schaffen, die mit ihrer Vergangenheit brechen. Winstons Führungsoffizier O´Brian trägt das gütig-grauenvolle Doppelgesicht eines Gottes, der über Leben und Tod, Rettung und Verdammnis entscheidet.
„Der letzte Verrat“
Im Kapitel „Der letzte Verrat“ beschreibt Orwell den entscheidenden Akt der Umerziehung Winstons. Er ist auf einem Stuhl festgeschnallt; O´Brian zeigt ihm einen Käfig mit ausgehungerten Ratten, dessen Schmalseite genau auf Winstons Gesicht passt, sie ist mit einer Klapptür verschlossen. Winston hat seit jeher eine panische Angst vor Ratten. O´Brian belehrt ihn in ruhigem Tonfall darüber, dass es im kaiserlichen China eine übliche Hinrichtungsart war, den Verurteilten bei lebendigem Leib von Ratten zerfressen zu lassen. Während er redet, schiebt er den Käfig immer näher ans Winstons Gesicht heran. Winston weiß inzwischen, dass O´Brians Ausführungen stets einen Subtext haben, den er entschlüsseln und für sich umsetzen muss, wenn er überleben will. Er entnimmt O´Brians gelassenem Tonfall, dass es einen Ausweg für ihn gibt. Worin dieser besteht, bleibt ihm aber zunächst ein Rätsel. Während er von Schreikrämpfen geschüttelt wird, ringt er in den Zwischenphasen wachen Bewusstseins um die Lösung. Als die Gitterstäbe sein Gesicht berühren, durchfährt ihn eine Erleuchtung. Völlig außer sich schreit er immer wieder: „Nehmen Sie Julia! Zerreißen Sie ihr das Gesicht, ziehen Sie ihr das Fleisch von den Knochen! Nicht mich! Julia! Nicht mich!“ Hiermit hat O´Brian sein Ziel erreicht: Er hat Winstons Persönlichkeit zerstört.
Dies schlägt die Brücke zwischen Orwells Roman und den Bildern aus Abu Ghraib. Die Fotos der übereinander getürmten nackten Leiber führen die Demütigung vor Augen, der die Inhaftierten ausgesetzt waren. Zu welcher Brutalität die Gefängnisaufseher fähig waren, zeigen die Bilder der blutverschmierten Latrinen. Inzwischen steht fest, dass die damalige US-Regierung unter Präsident Bush eine Mitverantwortung an den Misshandlungen trägt. Sie waren Teil seines Kreuzzugs gegen das Böse. In ihm wurden selbst diejenigen Regeln außer Kraft gesetzt, die für die mittelalterlichen Inquisitoren noch verbindlich waren.
Was auf dem Spiel steht
Ist Folter abschaffbar? Nur dann, wenn wir die Denkweise überwinden, von der sie sich von Beginn an genährt hat. Ein Anstoß für ihre Überwindung kann der Anblick des gefolterten Christus sein. Ein Gegenbild zu der Denkweise, die der Folter zugrunde liegt, enthält auch der Schlussteil von Homers Ilias. Achilleus schleift Morgen für Morgen den Leichnam Hektors, der seinen Freund Patroklos getötet hat, um dessen Grabmal. Er will Hektor über den Tod hinaus demütigen. Apollon, der Gott des Maßes, gebietet ihm Einhalt. Er wirft ihm vor, dass er das Erbarmen verloren hat und die „Scheu“ (griech. aidos), d.h. den Respekt vor der Würde seines Gegners. In der Ilias heißt es, dass Apollon das Gesicht Hektors vor der Verunstaltung bewahrt hat. Der Gehalt dieses Bildes ist 2500 Jahre später in Art. 1 unseres Grundgesetzes eingegangen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die im maßgeblichen Grundgesetz-Kommentar wiedergegebene Auffassung von Winfried Brugger und Matthias Herdegen, die Aufweichung des Folterverbots sei kein Verstoß gegen Art. 1 GG, ist nicht einfach eine juristische Schulmeinung: Was auf dem Spiel steht, ist das humane Erbe der europäischen Kultur.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Vortrag Smail Rapics, gehalten auf einer Podiumsdiskussion zum Thema „Ist Folter abschaffbar?“ am 23. November 2011 in der Stadtbücherei Münster (Westf.).
Literatur
Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main (deutsche Erstausgabe) 1994 / Neuauflage 2008 (Originaltitel: Surveiller et punir – la naissance de la prison, Paris 1975, übersetzt von Walter Seitter)
George Orwell: 1984. Neu übersetzt von Michael Walter. Nachwort von Herbert W. Franke. Ullstein, Frankfurt am Main 1984
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