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Eine wirklich konsequente Trennung von Kirche und Staat hat es im deutschen Schulwesen bundesweit nie gegeben – nach dem Willen einiger Kirchenvertreter 
und  -lobbyisten soll am 26. April 2009 auch eine der letzten Bastionen fallen: Berlin.
Eine wirklich konsequente Trennung von Kirche und Staat hat es im deutschen Schulwesen bundesweit nie gegeben – nach dem Willen einiger Kirchenvertreter und -lobbyisten soll am 26. April 2009 auch eine der letzten Bastionen fallen: Berlin.
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Then we take Berlin...

Der neue Kulturkampf: "Pro Reli" ist contra Staat

Von Arndt Kremer

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ine wirklich konsequente Trennung von Kirche und Staat hat es im deutschen Schulwesen bundesweit nie gegeben - nach dem Willen einiger Kirchenvertreter und -lobbyisten soll nun auch eine der letzten Bastionen fallen: Berlin. Eine Unterschriftenaktion für Religion als Wahlpflichtfach hat ca 265 000 Stimmen gesammelt, darunter die von Prominenten wie Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier und Günther Jauch. Jetzt soll ein Volksentscheid am 26. April eine sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Entscheidung der Berliner Abgeordnetenkammer kippen.

Die Debatte um den Ethikunterricht an Berliner Schulen und die mit verdächtig viel (Geld-) Aufwand betriebene Unterschriftenkampagne der Initiative "Pro Reli" rühren an ein altes Problem, das in Deutschland im Unterschied zu Frankreich niemals konsequent gelöst wurde: die Trennung von Kirche und Staat. Was der Philosoph Immanuel Kant einst forderte - die Frage nach Gott aus der epistemologischen Wissenschaft herauszuhalten - das hat der deutsche Staat im Anschluss an die unselige "Vereinbarung" (Konkordat) zwischen Nationalsozialisten und Katholischer Kirche vom 20. Juli 1933 nicht durchsetzen wollen. Allen bekannt ist die Kirchensteuer, die der Staat exklusiv für die christlichen Konfessionen erhebt (für welch anderen "Verein" würde er das tun?). Aber auch in einem der Kernbereiche des Staates - den öffentlichen Schulen - mischen die Kirchen mit. Augenfällig wird dies im Artikel 7 des Grundgesetzes. Darin ist Religionsunterricht als "ordentliches Lehrfach" festgeschrieben. Das bedeutet: Grundsätzlich muss jede deutsche Schule in jeder Schulform Religion anbieten. Kein anderes Fach in Deutschland genießt diesen Verfassungsrang. Im Prinzip könnte jedes Schulfach wegfallen - Religion nicht.

Nun hat Berlin ebenso wie Bremen aufgrund der "Bremer Klausel" in diesem Punkt einen verfassungsrechtlichen Sonderstatus. Nach langen Querelen beschloss die rot-rote Berliner Abgeordnetenkammer im März 2006, Ethik bis zur Klasse 10 zum eigentlichen Pflichtfach zu machen und Religionsunterricht weiterhin als freiwillige Option anzubieten. Das war, so dachten die Abgeordneten, eine sinnvolle Entscheidung. Wer Religion zusätzlich wählen wollte, konnte das nach wie vor tun. Und im Fach Ethik sah sich der Staat nun endlich in der Lage, allen Kindern Werte zu vermitteln, die über die oft engen Glaubensgrenzen hinaus gehen. Nicht anders bewertete dies auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Frühjahr 2007. Und dennoch laufen die christlichen Kirchen dagegen Sturm - sekundiert von CDU und FDP und in wundersamer Eintracht mit anderen Glaubensgemeinschaften wie dem "Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion".

Der Grund für das Engagement auch nicht-christlicher Religionsgemeinschaften ist einfach: Würde Ethik stattdessen wieder zur Alternative erklärt und Religion zur Wahlpflicht, dann müsste dies auch in Berlin für den Religionsunterricht aller Glaubensgemeinschaften gelten. Und die schon jetzt bestehenden Eigenmächtigkeiten des christlichen Religionsunterrichts könnten dann ebenso die muslimischen, jüdischen, hinduistischen, ja, alle denkbaren religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften in Anspruch nehmen - sofern sie sich jeweils auf eine sie vertretende Instanz einigen können. Eine solche Aushebelung staatlicher Hoheit folgt z. B. aus die Tatsache, dass christliche Religionslehrer ihre "Sendung" (kath. "Missio canonica") oder "Berufung" (evang. "Vokation") von den jeweiligen Landeskirchen erhalten. Denn diese kann ihnen auch wieder von der Kirche entzogen werden, etwa wenn ein katholischer Religionslehrer ein zweites Mal heiratet, in eheähnlichen Lebensverhältnissen lebt oder gemäß geltendem Recht (!) eine Abtreibung bis zur zwölften Woche nach der Befruchtung als eine Wahlmöglichkeit vor seinen Schülern zu befürworten wagt - und dann nach Beschwerden übereifriger Eltern Probleme mit seinem kirchlichen Dienstherren bekommt.

Der Staat wäre da hilflos und ist es in der Praxis auch. Das im Grundgesetz vorgeschriebene "staatliche Aufsichtsrecht" in der gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat ("res mixta") greift hier nicht. Es war wirkungslos, als im Hochschulbereich - staatlich bezahlten! - Kirchenkritikern wie Hans Küng oder Eugen Drewermann ihre Lehrbefugnis entzogen wurde, und es ist zahnlos auch im Falle schulischer Religionslehrer. Ist dem Lehrer seine "Missio" oder "Vokation" einmal genommen, darf er keinen konfessionellen Unterricht mehr erteilen. Wissenschaftliche Freiheit der Lehre oder schulische Selbstverwaltung interessieren bei derlei kirchlichen Zensurmaßnahmen dann plötzlich nicht mehr.

Und genau dieses Damoklesschwert könnte jede andere Religionsgemeinschaft mit gleichem Recht über den Häuptern ihrer eigenen Glaubensvermittler aufhängen. Bundesweit. Und dann auch in Berlin. Cuius religio, eius jus. Wessen Religion, dessen Recht. Kein staatliches Organ dürfte etwa muslimischen Religionslehrern in ihren Unterricht reinreden, wenn sie lehren würden, dass erst der Islam die "barbarischen und vernunftwidrigen" Lehren des Alten Testaments, die "Widersprüche", den "Aberglauben" und die "zweifelhafte Ethik" des Neuen Testaments überwunden habe, wie es in der "Einführung" in die offizielle deutsche Übersetzung des Korans steht. Dass die Schari'a ein wichtiger Bestandteil des islamischen Rechts ist und bleibt. Und kein Staat dürfte sich einmischen, wenn liberal(er) gesinnten Religionslehrern ihre Unterrichtserlaubnis wieder genommen würde. Denn was die katholische Kirche mit Lehramtskandidaten und Lehrern des Faches katholische Religion darf (Auswählen, Zensieren, Einschüchtern, Abberufen etc.), darf jede andere religiöse Gemeinschaft mit ihren Lehrerinnen und Lehrern dann auch.

Wir sehen: Die so oft und so lauthals proklamierte Trennung von Kirche und Staat hat es in Deutschland zumindest in den Schulen tatsächlich niemals gegeben. Sie wurde von konservativen Politikern auch ohnehin nur immer dann ins Feld geführt, wenn es gegen religiöse Symbole anderer, meist muslimischer Glaubensgemeinschaften ging. Das Kopftuch musste verschwinden, das Kreuz aber sollte im Klassenraum hängenbleiben. Die mit Händen zu greifende Widersinnigkeit dieses Argumentes geht vielen bis heute nicht auf.

Auch Religionslehrer sind zumeist angestellte oder verbeamtete Staatsdiener. Und da soll der Staat es akzeptieren, dass konfessionelle Gemeinschaften aller Art ihm in die Unterrichts- und Lebenspraxis seiner ausschließlich von ihm entlohnten Bediensteten reinreden? Er tut es (was die Unterschrift der Pfarrerstochter Angela Merkel unter dem Aufruf nochmals verdeutlicht). Berlin tut es nicht. Das ist den Initiatoren von Pro Reli das eigentliche Dorn im Auge. Deswegen reden sie vom "rot-roten Ausverkauf der Religion" und malen das Gespenst des Kommunismus an die Wand. Dabei macht die Hamburger Koalition von SPD und Linke lediglich ernst mit dem Prinzip der Trennung kirchlicher und staatlicher Belange.

Über 200 Jahre nach Kant und 120 Jahre nach Bismark könnte der Kulturkampf in Deutschland eigentlich zu Ende sein. Er hat, so scheint es, vielleicht gerade erst neu begonnen. Und Berlin ist nur ein Anfang. Sicher ist die ebenso konfessionsübergreifende Schullandschaft in Bremen längst im Visier der Glaubensstreiter. First we take Berlin, then we take…

 



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Arndt Kremer  30.03.2009blindgif zurück zur Startseite Diesen Artikel lesen Diesen Artikel ausdrucken Möchten Sie den Artikel ''Then we take Berlin...'' weiterempfehlen?
 
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